AGB

1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien  
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB”) gelten für alle vertraglichen
Vereinbarungen (nachfolgend: “Vertrag”) zwischen der Topal und Lehmann GbR mit Sitz in der
Großbeerenstraße 25, 10963 Berlin, Deutschland (nachfolgend: “Topal und Lehmann GbR”) und den
Abnehmern der Produkte und Dienstleistungen von der Topal und Lehmann GbR (nachfolgend:
“Vertragspartner”) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, vgl. Ziffer 2.
1.2. Alle Angebote und Lieferungen der von der Topal und Lehmann GbR angebotenen und
verkauften Produkte (nachfolgend: “Vertragsprodukte”) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser AGB, es sei denn, die Parteien haben schriftlich davon abweichende Regelungen vereinbart.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn dies
von der Topal und Lehmann GbR ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Insbesondere führt die
bloße Unterlassung eines Widerspruchs von Topal und Lehmann GbR gegen Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht dazu, dass solche Bedingungen als vereinbart
gelten. Dies gilt auch dann, wenn die Topal und Lehmann GbR in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Angebot und Vertragsschluss, Vertragsgegenstand  
2.1. Für den Vertragsschluss über den Webshop stehen den Vertragspartnern sowohl die deutsche
Sprache als auch die englische Sprache zur Verfügung. Verträge zwischen der Topal und Lehmann GbR
und dem Vertragspartner können in deutscher und englischer Sprache abgeschlossen werden.
2.2. Die Produktangebote von der Topal und Lehmann GbR sind stets freibleibend und unverbindlich,
insbesondere stellt die Präsentation der Waren im Webshop und/oder in anderen
Präsentationsmedien kein bindendes Angebot von der Topal und Lehmann GbR dar. Eine
Verpflichtung von der Topal und Lehmann GbR, Bestellungen anzunehmen, besteht grundsätzlich
nicht.
2.3. Zur Abgabe eines Angebots hat der Vertragspartner der Topal und Lehmann GbR alle für die
ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung relevanten Daten, insbesondere eine Rechnungs- und
ggf. eine Lieferadresse, mitzuteilen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner der Topal und Lehmann
GbR geeignete Angaben zur Kontaktaufnahme mit einem mit der Bestellung hinreichend vertrauten
Ansprechpartner zu machen (insbesondere Telefonnummer und eine gültige E-Mail-Adresse).
2.4. Mit der Bestellung des Vertragspartners über den Webshop gibt der Vertragspartner ein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab (nachfolgend “Angebot”).
Nach der Bestellung erhält der Vertragspartner zunächst eine unverbindliche Auftragsbestätigung mit
einer Übersicht über die vom Vertragspartner getätigte Bestellung. Die Topal und Lehmann GbR prüft
daraufhin mit ihrem Angebot die vom Vertragspartner gewünschten Produkte auf Inhalt und
Realisierbarkeit. Sofern die Topal und Lehmann GbR das Angebot nicht ablehnt, erstellt und
übermittelt die Topal und Lehmann GbR dem Vertragspartner ein Style Sheet für die Darstellung der
Vertragsprodukte einschließlich der vom Vertragspartner gewünschten Spezifikationen und
Personalisierungen (nachfolgend Style Sheet”). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Topal und
Lehmann GbR dem Vertragspartner eine Vertragsbestätigung per E-Mail zusendet, nachdem der
Vertragspartner das Style Sheet bestätigt hat.
2.5. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner und Auftraggeber, es
sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren
Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und Weiterverwendung der
Lieferungen anderweitig bereichert, so gelten der Vertragspartner und der Empfänger der Lieferung
gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Vertragspartner
stillschweigend, dass er hierzu seine Zustimmung erteilt hat.
2.6. Die Topal und Lehmann GbR hinterlegt den Vertragstext nicht zum Abruf durch den
Vertragspartner. Diese AGB werden dem Vertragspartner zusammen mit der Vertragsbestätigung per
E-Mail an die vom Vertragspartner hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
2.7. Gegenstand der Bestellung sind ausschließlich die von der Topal und Lehmann GbR angebotenen
und vom Vertragspartner bestellten Vertragsprodukte und Dienstleistungen. Soweit im jeweiligen
Style Sheet oder im Rahmen des Bestellvorgangs und der anschließenden Bestellung nicht
ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, beziehen sich Beschreibungen und Preise ausschließlich
auf das jeweils angebotene Vertragsprodukt, nicht aber auf eventuell abgebildetes Zubehör oder
Dekoration.
2.8. Bei der Darstellung der Vertragsprodukte über den Webshop kann es aufgrund der technischen
Darstellungsmöglichkeiten zu geringfügigen Abweichungen, insbesondere Farbabweichungen und
Logoplatzierungen, kommen, die – soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind – weder einen
Sachmangel noch einen Grund für einen Erstattungsanspruch darstellen. Soweit im Style Sheet
Eigenschaften des Vertragsprodukts festgelegt sind, gehen diese Angaben den allgemeinen
Darstellungen im Webshop zur Definition des Vertragsprodukts vor.
2.9. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Design, Breite, Gewicht, Position des
Aufdrucks/der Bestickung und Veredelung zwischen dem Vertragsprodukt einerseits und dem Style
Sheet, den Mustern oder den Darstellungen im Webshop andererseits sind Teil der vereinbarten
Beschaffenheit und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für:
Farbabweichungen, wenn sie weniger als eine Farbstufe nach dem Pantone-Fächer abweichen,
Größenabweichungen bis zu 1,0 cm,
Gewichtsabweichungen bis zu 7 % vom Sollgewicht,
Abweichungen in der Größe von Druck oder Stickerei, die weniger als 0,5 cm betragen,
Abweichungen in der Positionierung von Druck oder Stickerei, die bis zu 0,8 cm betragen.
Dies gilt auch für solche Abweichungen zwischen einzelnen Exemplaren der Vertragsprodukte
desselben Auftrags und für Aufträge, die die Topal und Lehmann GbR zuvor erteilt wurden.
2.10. Die Topal und Lehmann GbR strebt eine hohe Maßhaltigkeit der Textilien nach dem Waschen
sowie eine hohe Farbbeständigkeit gegenüber Wasser, Licht und Schweiß an. Veränderungen in
zumutbarer Weise, auch bei Einhaltung der Wasch- und Pflegeanweisungen des Herstellers, stellen
jedoch keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar und begründen keinen Mangel.
Dies gilt insbesondere für folgende Abweichungen:
Abweichungen der Maßhaltigkeit nach dem Waschen können bei Textilien +/- 3 % und bei
Tragetaschen +/- 5 % betragen, basierend auf der Prüfmethode ISO 6330,
Farbechtheit gegenüber Wasser: Der Farbverlust und die Fleckenbildung infolge von Desorption
und/oder Scheuerwirkung, die durch einen einzigen Test verursacht werden, der einer häuslichen
oder gewerblichen Wäsche sehr nahe kommt. Prüfverfahren: ISO 105-C06 Grad 3-4.
Farbechtheit gegenüber Schweiß: Die Unbeständigkeit der Farbe von Textilien aller Art und in allen
Formen gegenüber der Einwirkung von menschlichem Schweiß. Prüfverfahren: ISO 104 E04 Grad 3-4.
Farbechtheit gegenüber Licht: Die Unbeständigkeit der Farbe von Textilien aller Art und in allen
Formen gegen Verblassen oder Farbveränderung durch Sonnenlicht oder eine künstliche Lichtquelle.
Prüfverfahren: ISO 104 B01 Grad 3-4.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Es gelten die von der Topal und Lehmann GbR angegebenen Preise für die Vertragsprodukte,
soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie – je nach gewählter
Versandart und Bestellwert – etwaiger relevanter Bearbeitungs- und Versandgebühren gemäß den
aktuellen Informationen zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Vertragspartner.
3.2. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Anfallende Überweisungs- und Umrechnungskosten
trägt der Vertragspartner.
3.3. Die Topal und Lehmann GbR ist berechtigt, Rechnungen im Sinne des § 14 UStG ausschließlich
auf elektronischem Wege auszustellen oder zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit dem
Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden.
3.4. Der Vertragspartner wird im Rahmen des Bestellvorgangs über die wählbaren Zahlungsarten
informiert. Andere als die im Online-Shop für die Bestellung angebotenen Zahlungsarten gelten nur
mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Topal und Lehmann GbR.
3.5. Die Fälligkeit der Preise gemäß Ziffer 3.1 nebst weiterer Preisbestandteile ist innerhalb von 10
Werktagen nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB werden Zahlungen des
Vertragspartners ohne Tilgungsbestimmung im Sinne des § 366 Abs. 1 BGB zunächst auf die innerhalb
der letzten zwei Wochen vor Zahlungseingang fällig gewordenen Zahlungsansprüche aufgerechnet.
Im Übrigen gilt die Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB. Ist zwischen den Parteien eine Lieferung nur
gegen Anzahlung und/oder Vorauskasse vereinbart, so ist die Topal und Lehmann GbR berechtigt, die
Lieferung/Übergabe der Vertragsprodukte vor Eingang des vereinbarten Zahlungsbetrages
(einschließlich etwaig vereinbarter über den Produktpreis hinausgehender Gebühren, z.B. Versand-
und Bearbeitungsgebühren) auf dem jeweils angegebenen Bankkonto zu verweigern.
3.6. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Gewährung einer bestimmten Zahlungsart im
Rahmen seiner Bestellung. Insbesondere steht es der Topal und Lehmann GbR frei, die Erbringung
einer Leistung bei Vertragsschluss auch ohne Angabe von Gründen von einer Vorauszahlung abhängig
zu machen. Ergeben sich nach Vertragsschluss ohne Vereinbarung einer Vorauszahlungsregelung
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners, z.B. weil der
Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder weil nach Vertragsschluss
Umstände bekannt werden, die geeignet sind, den Zahlungsanspruch von Topal und Lehmann GbR zu
gefährden, ist die Topal und Lehmann GbR berechtigt, die nach dem Vertrag noch zu erbringenden
Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Vertragspartners abhängig zu
machen.
4. Druck- und Bestelldaten, Datenübermittlung, Dokumentationsplicht, Prüfplicht,
Produktionsfreigabe, Design Service
4.1. Die Topal und Lehmann GbR führt alle Aufträge ausschließlich auf der Grundlage der vom
Vertragspartner übermittelten Druck- und Auftragsdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den
Formaten (EPS, SVG, AI oder PNG) sowie mit denjenigen Spezifikationen zu übermitteln, die in den
Informationen auf der Plattform angegeben sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen
Vorgaben ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
4.2. Die Daten und die daraus hergestellten Produkte dürfen nach ihrem Inhalt nicht gegen
gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere nicht rassistisch, fremdenfeindlich,
gewaltverherrlichend, sexistisch oder in sonstiger Weise sitten- oder verfassungsfeindlich sein oder
derartige Ziele verfolgen, nicht gegen Rechte und Ansprüche Dritter, insbesondere Urheberrechte,
verstoßen und nicht dazu führen, dass durch die Ausführung des Auftrags solche Vorschriften, Rechte
und Ansprüche verletzt werden. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter durch die Ausführung
des Druckauftrages hat der Vertragspartner der Topal und Lehmann GbR von allen daraus
resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen, die gegen die Topal und Lehmann GbR
geltend gemacht werden, sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung gegen den Nachweis
freizustellen. Das Recht von der Topal und Lehmann GbR, nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
4.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle von den Behörden geforderten Unterlagen oder
Bestätigungen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, unverzüglich
beizubringen. Hierzu gehören insbesondere Genehmigungen zur Nutzung von Marken des
Vertragspartners oder seines Kunden, die beim Import von Markenartikeln über die EU-
Außengrenzen erforderlich sind.
4.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Individualisierungsdaten vor der
Übermittlung an die Topal und Lehmann GbR sorgfältig zu prüfen.Die Topal und Lehmann GbR ist
nicht verpflichtet, die Individualisierungsdaten hinsichtlich Farben, Rechtschreibung, Seitengestaltung
o.ä. zu prüfen. Für die Korrektheit der übermittelten Dateien ist allein der Vertragspartner
verantwortlich.
4.5. Wird der Topal und Lehmann GbR dennoch bekannt, dass die vom Vertragspartner zur Verfügung
gestellten Daten unrichtig sind, wird der Vertragspartner darüber informiert. Im Rahmen der
Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Vertragspartner dann verpflichtet, fehlerfreie
Druckdaten zu liefern oder die Daten von der Topal und Lehmann GbR im Hinblick auf die
Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen oder den Auftrag mit den beanstandeten Daten auf eigenes
Risiko drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
4.6. Das Risiko von Fehlern in den fertigen Vertragsprodukten, die auf fehlerhafte Daten
zurückzuführen sind, trägt allein der Vertragspartner. Auf ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners werden auch andere als die in der Vertragspartnerinformation angegebenen
Formate verarbeitet, soweit dies technisch möglich ist, was mit unvermeidbaren Konvertierungen
verbunden sein kann. Entstehen hierdurch Fehler, so gehen diese zu Lasten des Vertragspartners.
4.7. Soweit durch die Unrichtigkeit der Daten zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom
Vertragspartner zu tragen.
4.8. Vor der Produktion der Vertragsprodukte wird dem Vertragspartner eine Style Sheet, ein Muster
oder eine Druckabbildung zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner hat die Vertragsgemäßheit der
Style Sheets, des Musters oder der Druckvorlage unverzüglich zu prüfen und der Topal und Lehmann
GbR zu bestätigen, wenn diese vertragsgemäß ist. Die Bestätigung der Style sheets bzw. die Freigabe
von Mustern und Druckbildern durch den Vertragspartner gilt als Bestätigung und
Produktionsfreigabe des Vertragspartners hinsichtlich der Größe und Anordnung der Bilder sowie der
Farbe. Die Freigabeerklärung ist unwiderruflich. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der
Produktionsfreigabe auf den Vertragspartner über, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die erst in
dem sich anschließenden Produktionsprozess entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Vertragspartners.
4.9. Der Vertragspartner ist im Rahmen der von der Topal und Lehmann GbR angebotenen Leistung
nach Ziffer 4.8 zur Mitwirkung verpflichtet, um eine fristgerechte Fertigstellung des Entwurfs zu
erreichen. In diesem Zusammenhang ist die Topal und Lehmann GbR berechtigt, vom Vertragspartner
die Freigabe der von der Topal und Lehmann GbR erstellten Mock-Ups und Style Sheets zu verlangen.
4.10. Bei Vertragspartnern, die ihren Auftrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erteilen und die
Designleistung von der Topal und Lehmann GbR nach Ziffer 4.8 in Anspruch nehmen, ist das
Kündigungsrecht nach § 648 BGB bei kurzfristigen Verträgen ausgeschlossen.
4.11. Werden nach den im Preis enthaltenen vier (4) Entwurfsrunden, vgl. Ziffer 4.8, weitere
Entwurfsleistungen von Topal und Lehmann GbR erforderlich, so werden diese mit 80,00 €/Stunde
vergütet.
5. Übergabe, Lieferung und Rückgabe
5.1. Alle Angaben über den Versand oder die Lieferung eines Produktes, einschließlich der nach
Bestätigung des Style Sheets mitgeteilten voraussichtlichen Ankunftszeit, sind lediglich
voraussichtliche Angaben. Sie stellen keine verbindlichen oder garantierten Versand- oder
Liefertermine dar, es sei denn, ein verbindlicher Liefertermin ist zwischen den Parteien gesondert und
ausdrücklich in Textform vereinbart worden.
5.2. Alle Termine bzw. Fristen für die Übergabe/Lieferung beziehen sich stets auf den Zeitpunkt der
Übergabe der Vertragsprodukte an den Vertragspartner bzw. eine vom Vertragspartner bei
Vertragsschluss benannte Empfangsperson. Hat der Vertragspartner einen Versand durch die Topal
und Lehmann GbR gewählt, beziehen sich diese Termine und Fristen abweichend hiervon auf den
Zeitpunkt der Übergabe der Vertragsprodukte an eine von der Topal und Lehmann GbR mit der
Lieferung beauftragte Transportperson nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen an dem Ort
gemäß der nachfolgenden Ziffer 5.3.
5.3. Die Topal und Lehmann GbR wird die Vertragsprodukte nach Vertragsschluss an die vom
Vertragspartner bei der Bestellung angegebene Adresse liefern. Erfüllungsort für die Lieferung der
Vertragsprodukte ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Ort, an dem die
Vertragsprodukte bei der Topal und Lehmann GbR gemäß den Angaben im jeweiligen Angebot oder
der Vertragsbestätigung gelagert sind. Im Zweifelsfall gehen die Angaben in der Bestätigung denen im
Angebot vor.
5.4. Die Topal und Lehmann GbR ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den
Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der
restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher
Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, die Topal und Lehmann GbR erklärt
sich zur Übernahme dieser Kosten bereit und die Teillieferung ist für den Vertragspartner auch aus
anderen Gründen nicht unzumutbar. Befindet sich die Topal und Lehmann GbR mit der Lieferung der
ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist
fruchtlos verstrichen, kann der Vertragspartner nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn
die fehlenden Teile nicht anderweitig beschafft werden können und die gelieferten Teile für den
Vertragspartner allein nicht von Interesse sind.
5.5. Soweit zwischen der Topal und Lehmann GbR und dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart
ist, werden die Vertragsprodukte in der üblichen Verpackung übergeben/geliefert.
5.6. Ist bei Vertragsschluss eine Versendung der Vertragsprodukte durch die Topal und Lehmann GbR
vereinbart worden, versendet die Topal und Lehmann GbR die Vertragsprodukte nach eigenem
Ermessen auf eine üblicherweise geeignete Weise (hinsichtlich Versanddienstleister, Versandweg und
Versandart) an den Vertragspartner. Etwaige Wünsche des Vertragspartners wird die Topal und
Lehmann GbR im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren berücksichtigen. Mehrkosten, die durch
besondere Versandwünsche des Vertragspartners entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Fallen beim Versand der Produkte an den Vertragspartner Zölle an, so sind diese vom Vertragspartner
zu tragen.
5.7. Die Kosten für die Rücksendung von Vertragsprodukten trägt der Vertragspartner, es sei denn, die
Rücksendung ist auf einen Mangel des Vertragsprodukts zurückzuführen. Wird für die Rücksendung
ein von der Topal und Lehmann GbR zur Verfügung gestellter Rücksendeschein verwendet, stellt die
Topal und Lehmann GbR dem Vertragspartner den auf der Plattform angegebenen Betrag in
Rechnung. Dies gilt auch für Rücksendungen durch Dritte, die das Vertragsprodukt im Auftrag des
Vertragspartners erhalten haben.
6. Gefahrübergang  
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts, der Verschlechterung oder Beschädigung der
Vertragsprodukte wird von der Topal und Lehmann GbR bis zur Übergabe der Vertragsprodukte an
den Empfänger oder einen Vertreter / Beauftragten / Angestellten des Empfängers getragen.
7. Leistungsverzögerungen/Leistungshindernisse
7.1. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder der Dauer eines solchen
Leistungshindernisses, informiert die Topal und Lehmann GbR den Vertragspartner unverzüglich.
Wird durch ein in Satz 1 dieser Ziffer 7.1 genanntes Ereignis die Leistung für die Topal und Lehmann
GbR unmöglich oder unzumutbar erschwert, so ist die Topal und Lehmann GbR zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Ein etwaiges Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag wegen
Unmöglichkeit der Leistung im Sinne der §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB bleibt unberührt. 1, 326 Abs.
5 BGB bleibt hiervon unberührt.
7.2. Wird der Topal und Lehmann GbR die Übergabe/Lieferung der Vertragsprodukte ohne eigenes
Verschulden trotz zumutbarer Anstrengungen nicht nur vorübergehend unmöglich, weil ein Lieferant
seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Topal und Lehmann GbR nicht erfüllt, so ist die
Topal und Lehmann GbR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch
dann, wenn die Topal und Lehmann GbR mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes
Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen
hat und die Nichtlieferung auch sonst nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die Topal und
Lehmann GbR den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
vertragsgegenständlichen Produkte informieren. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des
Vertragspartners wird unverzüglich zurückerstattet.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle von der Topal und Lehmann GbR gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
und bis zur Erfüllung aller sonstigen Forderungen, die die Topal und Lehmann GbR gegen den
Vertragspartner – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehen, Eigentum von der Topal und Lehmann
GbR. Dies gilt auch für künftig entstehende Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent.
8.2. Der Vertragspartner gewährleistet die ordnungsgemäße und/oder gesetzlich vorgeschriebene
Behandlung und/oder Lagerung der Vorbehaltsware. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass
die Vorbehaltsware vor Beschädigung, Verlust, Verderb und/oder Minderung der Verkehrs-
/Verwendungsfähigkeit, etwa durch elementare Umwelteinflüsse (Hitze, Wasser, Feuer etc.) und
menschliche Eingriffe, geschützt ist. Er hat die Vorbehaltsware bzw. die Behältnisse/Verpackungen, in
denen die Vorbehaltsware aufbewahrt wird, ab Übergabe auf seine Kosten deutlich sichtbar mit
einem Etikett zu versehen, das auf die Vorbehaltsware von der Topal und Lehmann GbR hinweist, sie
vor Zugriffen Dritter freizuhalten und vor Beeinträchtigungen durch Dritte zu schützen. Darüber
hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vorbehaltsware fortlaufend zu erfassen und der Topal
und Lehmann GbR auf Verlangen jederzeit eine aktuelle schriftliche Übersicht zur Verfügung zu
stellen, aus der der Lagerort der Vorbehaltsware eindeutig hervorgeht. Der Vertragspartner hat der
Topal und Lehmann GbR über drohende oder durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen,
Ansprüche aus angeblichen Vermieterpfandrechten etc. unverzüglich schriftlich zu unterrichten und
etwaige Interventionskosten von der Topal und Lehmann GbR zu tragen.
8.3. Der Vertragspartner ist vorbehaltlich des Widerrufs durch die Topal und Lehmann GbR
berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Vorbehaltsware
gegenüber Dritten zu verfügen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu
verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Vertragspartner hat bei nur vorübergehender
Überlassung der Vorbehaltsware dafür Sorge zu tragen, dass der Dritte stets auch die dem
Vertragspartner gegenüber der Topal und Lehmann GbR obliegenden Verpflichtungen einhält. Liefert
der Vertragspartner die Vorbehaltsware vor Zahlung des Kaufpreises durch den Dritten, so hat er den
Dritten – sofern dieser als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt – auf den bestehenden
Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware hinzuweisen. Der Vertragspartner tritt zur Sicherung der
Ansprüche von der Topal und Lehmann GbR aus der Geschäftsverbindung alle ihm aus der
Veräußerung der Vorbehaltsware gegen den Dritten zustehenden Zahlungsansprüche, einschließlich
Wechsel und Schecks, an die Topal und Lehmann GbR ab. Die Topal und Lehmann GbR nimmt diese
Abtretung an und ermächtigt den Vertragspartner, diese Forderungen gegen den Dritten einzuziehen.
Kommt der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die Topal und
Lehmann GbR berechtigt, diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Einzug der
Forderungen jederzeit zu widerrufen. Unabhängig davon ist die Topal und Lehmann GbR jederzeit
berechtigt, die Forderungsabtretung gegenüber dem Dritten offen zu legen und Zahlung an die Topal
und Lehmann GbR zu verlangen. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, der Topal und
Lehmann GbR unverzüglich alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen.
8.4. Übersteigt der Wert der vom Vertragspartner eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 %, so wird die Topal und Lehmann GbR auf Verlangen des
Vertragspartners die überschießenden Sicherheiten freigeben bzw. nach Wahl von der Topal und
Lehmann GbR die Freigabe bewirken. Soweit die Topal und Lehmann GbR hierzu rechtlich verpflichtet
ist, werden die betreffenden Forderungen abweichend hiervon an einen Dritten abgetreten. Bei der
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten wird die Topal und Lehmann GbR auf die berechtigten
Interessen des Vertragspartners Rücksicht nehmen.
8.5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner wird stets für
die Topal und Lehmann GbR vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Topal und
Lehmann GbR nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt,
so erwirbt die Topal und Lehmann GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue
Sache gelten im Übrigen die Bestimmungen des § 7. Wird die Vorbehaltsware mit einer im Eigentum
des Vertragspartners stehenden Sache in der Weise verbunden oder vermischt, dass die im Eigentum
des Vertragspartners stehende Sache als Hauptsache im Sinne des § 947 Abs. 2 BGB anzusehen ist, so
sind sich der Vertragspartner und der Topal und Lehmann GbR bereits jetzt darüber einig, dass der
Vertragspartner Miteigentum an dieser Sache in dem vorgenannten Verhältnis auf die Topal und
Lehmann GbR überträgt. Die Topal und Lehmann GbR nimmt diese Übertragung an.
9. Rücktrittsvorbehalt, Sperrung des Vertragspartners  
9.1. Die Topal und Lehmann GbR behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
9.1.1. die Daten zur Produktveredelung auch nach Aufforderung zur Korrektur nicht den gemachten
Angaben entsprechen,
9.1.2. der Vertragspartner trotz Mahnung mit der Übermittlung der Daten zur Produktveredelung in
Verzug ist
9.1.3. der Vertragspartner trotz Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist
9.1.4. der begründete Verdacht besteht, dass die Daten zur Produktveredelung oder die
Vertragsprodukte verbotene Inhalte im Sinne von Ziffer 4.2 enthalten,
9.1.5. der begründete Verdacht besteht, dass der Druckauftrag im Auftrag einer verbotenen
Organisation erfolgt.
9.2. Die Topal und Lehmann GbR behält sich das Recht vor, den Account des Vertragspartners für
zukünftige Bestellungen dauerhaft zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Daten
zur Produktveredelung oder die Vertragsprodukte verbotene Inhalte im Sinne von Ziffer 4.2 enthalten
oder die Daten zur Produktveredelung im Auftrag einer verbotenen Organisation eingestellt werden.
10. Garantie  
10.1. Die Topal und Lehmann GbR gewährleistet, dass die gelieferten Vertragsprodukte frei von
Mängeln sind und die von der Topal und Lehmann GbR zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Eine
solche Garantie muss jedoch ausdrücklich übernommen werden. Der bestimmungsgemäße Gebrauch
der Vertragsprodukte im Sinne des § 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot
bzw. einer ausdrücklichen Vereinbarung beider Parteien bei Vertragsschluss.
10.2. Angaben im Webshop, in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Vertragspartner von der
Topal und Lehmann GbR zur Verfügung gestellten Informationsmaterial, insbesondere
Produktbeschreibungen, Maße, Gewichte und technische Daten sowie bildliche Darstellungen der
Vertragsprodukte sind nur als annähernd zu verstehen, soweit nicht die Verwendbarkeit zum
vertragsgemäßen Gebrauch eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie dienen ausschließlich der
Leistungsbeschreibung und sind keinesfalls als Zusicherung von Eigenschaften oder als eigenständiges
Garantieversprechen zu verstehen. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren stellen geringfügige Farbabweichungen keinen Mangel dar (vgl. Ziffer 2.8 bis
2.10). Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem zuvor an die Topal und Lehmann GbR erteilten
Auftrag. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen anderen Vorlagen (z.B. Style Sheets oder zugesandte
Muster) und dem Endprodukt. Eine Garantie im Rechtssinne liegt nur vor, wenn die Topal und
Lehmann GbR das Garantieversprechen in Textform und unter Verwendung des Begriffs “Garantie”
und/oder eines ähnlichen Begriffs (z.B. Versprechen) abgegeben hat.
10.3. Stellt die Topal und Lehmann GbR einen Mangel oder eine Minderlieferung der für den
Vertragspartner hergestellten Ware fest, so hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Gutschrift in
Höhe des Gegenwertes der nicht lieferbaren Vertragsprodukte. Ist anstelle einer Gutschrift eine
Nachlieferung der fehlenden Vertragsprodukte möglich, wird der Vertragspartner über diese
Möglichkeit und den Zeitrahmen einer Nachlieferung der fehlenden Vertragsprodukte informiert.
10.4. Die Topal und Lehmann GbR schließt die Gewährleistung für Textilien aus, wenn die Wasch- und
Pflegeanleitung nicht befolgt wird.
10.5. Der Vertragspartner darf eine Lieferung nicht wegen unerheblicher Mängel zurückweisen.
10.6. Lieferungen (auch Datenträger, übermittelte Daten) des Vertragspartners oder eines von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch die Topal und Lehmann GbR. Dies
gilt nicht für Daten, die offensichtlich nicht verarbeitbar oder nicht lesbar sind. Bei
Datenübertragungen wird der Vertragspartner vor der Übermittlung dem Stand der Technik
entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einsetzen. Für die Datensicherung ist allein der
Vertragspartner verantwortlich. Die Topal und Lehmann GbR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
eine Kopie zu erstellen.
10.7. Der Vertragspartner hat die Vertragsprodukte unverzüglich nach Übergabe an den
Vertragspartner bzw. die von ihm bei der Bestellung benannte Empfangsperson zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, der Topal und Lehmann GbR unverzüglich – spätestens innerhalb von fünf
(5) Werktagen nach Entdeckung – in Textform anzuzeigen. Andernfalls gelten die Vertragsprodukte als
genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war. Zeigt sich später ein solcher versteckter Mangel, muss dieser unverzüglich – spätestens fünf (5)
Werktage – nach Entdeckung in Textform gegenüber der Topal und Lehmann GbR gerügt werden,
andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Rügefrist gilt
insbesondere auch für die Rüge von Mängeln durch die Vertragspartner des Vertragspartners.
10.8. Im Falle einer Mängelrüge hat die Topal und Lehmann GbR das Recht, die beanstandeten
Vertragsprodukte zu besichtigen und zu prüfen, wozu der Vertragspartner der Topal und Lehmann
GbR die erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumen wird. Die Topal und Lehmann GbR kann vom
Vertragspartner verlangen, dass er die mangelhaften Vertragsprodukte auf seine Kosten an die Topal
und Lehmann GbR zurücksendet. Die Übernahme dieser Kosten durch die Topal und Lehmann GbR
setzt voraus, dass sich die Mängelrüge des Vertragspartners als berechtigt erweist.
10.9. Die Topal und Lehmann GbR wird gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch
kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung für den Vertragspartner innerhalb einer
angemessenen Frist beheben. Der Vertragspartner ist erst dann berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn zwei
Nacherfüllungsversuche von der Topal und Lehmann GbR innerhalb einer angemessenen Frist
fehlgeschlagen sind oder wenn die Topal und Lehmann GbR eine geschuldete Nacherfüllung ernsthaft
und endgültig verweigert hat.
10.10. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Vertragspartner wesentliche
Änderungen an den Vertragsprodukten vornimmt und sich diese Änderungen auf das Auftreten des
Mangels auswirken.
10.11. Gewährleistungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines
Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels, den dieTopal und
Lehmann GbR arglistig verschwiegen hat oder für den Fall, dass die Topal und Lehmann GbR eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Die Regelung des § 202 Abs. 1 BGB
bleibt hiervon unberührt.
10.12. Werden Gewährleistungsrechte geltend gemacht, muss die mangelhafte Ware zurückgesandt
werden. Dies gilt nicht im Falle der Minderung.
10.13. Etwaige Rechte des Vertragspartners nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB werden durch die
vorstehenden Beschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt bzw.
begrenzt.
11. Haftung und Freistellung 
11.1. Die Topal und Lehmann GbR haftet für Schäden und Aufwendungen nur, soweit diese auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Topal und Lehmann GbR oder eines
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht
für Schäden,
– die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten),
– bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2. Die Haftung von der Topal und Lehmann GbR nach dem Produkthaftungsgesetz und der
Datenschutzgrundverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
11.3. Im Falle einer Haftung ist die Haftung von der Topal und Lehmann GbR der Höhe nach auf den
bei Geschäftsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.4. Der Vertragspartner garantiert, dass die an die Topal und Lehmann GbR übersandten Vorlagen
(insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien keine Urheber-, Marken- oder
sonstigen Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter
verletzen.
11.5. Der Vertragspartner erklärt, dass er im Besitz der Kopier- und Vervielfältigungsrechte an den
übermittelten Daten ist.
12. Handelsbräuche
Es gelten die kaufmännischen Gepflogenheiten der Druckindustrie (z. B. keine Verpflichtung zur
Herausgabe von Zwischenprodukten wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die für die Herstellung des
geschuldeten Endprodukts erstellt werden), soweit nichts anderes vereinbart ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Regelungen, die von diesen Bedingungen oder von den Regelungen eines abgeschlossenen
Vertrages abweichen, sollen stets schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung
der hier vereinbarten Schriftform. Die Wirksamkeit einzelvertraglicher Vereinbarungen bleibt hiervon
unberührt.
13.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich vorbehaltlich etwaiger zwingender
ausländischer und/oder europarechtlicher Bestimmungen nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen zu
Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG).
13.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Topal und
Lehmann GbR ist Berlin. Die Topal und Lehmann GbR kann nach ihrer Wahl auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Vertragspartners Klage erheben.
13.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13.5. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner gegen Forderungen von der Topal und Lehmann
GbR ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner ebenfalls nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Ansprüche zu.
 
Stand: Topal und Lehmann GbR, Berlin, April 2024